William Veder · Eventfotografie

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
William Veder · Eventfotografie

Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen William Veder · Eventfotografie, Reichenberger Straße 21, 10999 Berlin – nachfolgend „Fotograf“ – und seinen Auftraggebern über fotografische Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung, Buchung oder ausdrückliche Terminzusage zustande.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Fotograf keine bestimmte Anzahl von Aufnahmen und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die vereinbarte fotografische Leistung im Rahmen des gebuchten Zeit- und Leistungsumfangs.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zeitpläne, Zugänge und Freigaben rechtzeitig vorliegen.
3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für erforderliche Genehmigungen, Hausrechte, Einwilligungen sowie Rechte Dritter, soweit diese für die Durchführung oder die beabsichtigte Nutzung der Aufnahmen erforderlich sind.
3.3 Der Auftraggeber informiert Gäste, Mitwirkende und sonstige Beteiligte in eigener Verantwortung über die fotografische Begleitung, soweit dies rechtlich oder organisatorisch erforderlich ist.

Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, insbesondere zusätzliche Einsatzzeit, weitergehende Postproduktion, Retuschen, Sonderformate, Reise- und Nebenkosten sowie zusätzliche Nutzungsrechte, werden gesondert berechnet.
4.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Der Fotograf ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.

Terminverschiebung und Stornierung
5.1 Terminverschiebungen und Stornierungen bedürfen der Textform.
5.2 Wird ein verbindlich gebuchter Termin durch den Auftraggeber storniert, kann der Fotograf folgende pauschale Ausfallvergütung verlangen:
– bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
– 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
– 6 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
– weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtinanspruchnahme: 75 % der vereinbarten Vergütung
5.3 Bereits angefallene Fremd- und Nebenkosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Genehmigungen oder gebuchte Drittdienstleistungen, sind zusätzlich zu erstatten.
5.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Muss ein Termin aus Gründen verschoben oder abgebrochen werden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnung, Streik, Verkehrsstörungen, Ausfall von Veranstaltungsbestandteilen oder unzureichender Zugänge, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin. Bereits angefallene Kosten bleiben erstattungsfähig.

Durchführung des Auftrags
6.1 Der Fotograf arbeitet eigenverantwortlich in der für die jeweilige Veranstaltung angemessenen fotografischen Form.
6.2 Der Fotograf trifft die Auswahl von Motiven, Perspektiven, Bildausschnitten und technischen Mitteln eigenständig, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 Ein Anspruch auf Aufnahme bestimmter Personen, Situationen oder Programmpunkte besteht nur, wenn dies ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart wurde.
6.4 Bei Einsätzen mit längerer Dauer ist dem Fotografen in angemessenem Umfang Zugang zu Wasser, einer kurzen Pause und – bei ganztägigen Einsätzen – einer einfachen Verpflegung zu ermöglichen, soweit dies organisatorisch üblich und zumutbar ist.

Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
7.1 Die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Bilder erfolgt durch den Fotografen.
7.2 Die Bilder werden in einer für den vereinbarten Zweck üblichen Auswahl und Bearbeitung geliefert. Rohdaten bzw. RAW-Dateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.3 Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Andernfalls erfolgt die Lieferung innerhalb angemessener Frist.
7.4 Die Lieferung erfolgt in der Regel digital, etwa per Download, Online-Galerie oder vergleichbarer Übermittlung.
7.5 Der Fotograf archiviert die bearbeiteten Bilddaten ohne Rechtspflicht für mindestens 12 Monate ab Lieferung. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist nicht geschuldet.

Abnahme, Mängel und Beanstandungen
8.1 Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Kalendertagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen.
8.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Fotograf zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3 Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern.
8.4 Künstlerische oder gestalterische Gesichtspunkte begründen keinen Mangel, sofern die Leistung im Übrigen dem vereinbarten Charakter des Auftrags entspricht.

Nutzungsrechte
9.1 Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher Aufnahmen.
9.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
9.4 Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung, Bearbeitung mit entstellendem Charakter oder Nutzung für andere Zwecke, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
9.5 Technisch notwendige Anpassungen wie Beschnitt, Skalierung oder Formatumwandlung sind zulässig, soweit dadurch weder Aussage noch Charakter der Aufnahmen verfälscht werden.

Namensnennung und Eigenwerbung
10.1 Eine Namensnennung des Fotografen erfolgt, soweit branchenüblich, vertraglich vorgesehen und technisch möglich.
10.2 Der Fotograf ist berechtigt, eine angemessene Auswahl der im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf seiner Website, in Portfolios, in sozialen Medien und bei Präsentationen seiner Arbeit, sofern dem keine berechtigten Interessen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder ausdrücklichen schriftlichen Abreden mit dem Auftraggeber entgegenstehen.

Haftung
11.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Für Datenverlust haftet der Fotograf nur, wenn der Auftraggeber durch übliche und angemessene Sicherungsmaßnahmen seinerseits sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11.4 Eine Haftung für Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen ist ausgeschlossen, insbesondere für Ausfälle von Veranstaltungsbestandteilen, schlechte Lichtverhältnisse, Zutrittsbeschränkungen, Verzögerungen im Ablauf oder das Ausbleiben bestimmter Personen oder Situationen.

Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.