AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen —William Veder Eventfotografie
1 Geltungsbereich
Eventfotograf William Veder — im Folgenden „Fotograf“ genannt — schließt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Dienstvertrag ab. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Anwendbarkeit dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.
2 Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotografen (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (zeitliche und örtliche Beschränkung etc.). Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. in der Auftragsbestätigung angeführten Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Auftrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nicht für Werbezwecke.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk beim Lichtbild oder im Impressum wie folgt anzubringen: „Foto: © William Veder Eventfotografie“ oder „Foto: © www.williamveder.de“. Bilder zum Zwecke der privaten Veröffentlichung sind hiervon ausgenommen und bedürfen keiner Namensnennung bei privater Verwendung.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall des ausgeglichenen vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars.
2.5 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6 Im Fall einer gewerbsmäßigen Veröffentlichung ist dem Fotografen ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
3 Eigentum an digitalen Negativen — Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht an den digitalen Negativen steht dem Fotografen zu. Der Fotograf überlässt dem Vertragspartner nur gegen gesonderte Honorar-Vereinbarungen Rohdaten bzw. digitale Negative.
3.2 Der Fotograf wird die Aufnahmne unter Ausschluss einer Rechtspflicht bis zu 3 Wochen archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4. Ansprüche Dritter
4.1 Für die Einholung einer gegebenenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Kunstwerke, Marken, Muster etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, Bedienstete) oder Bauwerke (Schlösser, Museen, Gärten usw.) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach § 78 UhrG. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
4.2 Der Auftraggeber hält den Fotografen von jeglichen Ansprüchen aller Besucher/-innen frei und sorgt dafür, dass Personen, die grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Fotografien — z.B. in einer Online-Galerie bzw. in Sozialen Medien — nicht einverstanden sind, nicht auf Gruppenbildern zu sehen sind.
4.3 Der Fotograf geht davon aus, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind, dass Fotografien erstellt werden und einer Speicherung der Daten sowie z.B. einer — privaten — Online-Veröffentlichung (z.B. passwortgeschützte Online-Galerie) eingewilligt haben.
4.4 Der Auftraggeber stimmt einer kompakten Veröffentlichung der vom Fotografen gemachten Fotos zur Eigenwerbung und Darstellung der Arbeitsweise zu und verzichtet auf evtl. ableitbare Rechte oder finanzielle Abgeltung bezüglich einer Veröffentlichung zur Eigenwerbung des Fotografen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss dies explizit in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt sein.
5 Verlust und Beschädigung
5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung über im Rahmen des Auftrags hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt.
5.2 Wertvolle dem Fotografen überlassene Gegenstände, Produkte und Requisiten sind vom Vertragspartner zu versichern.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag innerhalb der im Dienstvertrag gebuchten Zeit ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Motive, Personen, Gäste und Perspektiven sowie der angewendeten fotografischen technischen Mittel.
6.2 Für Mängel haftet der Fotograf nur im Falle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Handlungsspielraum des Fotografen liegen. Dazu gehören z.B. rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, Verkehrslage, Wetterlage bei Außenaufnahmen, etc.
6.4 Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf angemessen mit Speisen und Getränken im üblichen Rahmen zu versorgen.
6.5 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.6 Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich oder in Textform und unter Vorlage alle Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
6.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
6.8 Aufnahmen sind undurchführbar, wenn z.B. höherer Gewalt vorliegt. Das trifft z.B. in folgenden Fällen zu: Krieg, hoheitliche Anordnungen, Streik, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse.
7. Honorar
7.1 Dem Fotografen steht das im Vorfeld vereinbarte Honorar zu. Im Fall eine fehlenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu — bei ungenehmigten Veröffentlichungen ein angemessenes Honorar nach der Tabelle für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu.
7.2 Nachträgliche Änderungen und weitere Bearbeitungen, die im Vorfeld nicht vereinbart wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden in einem erneut anfallenden Honorar vereinbart.
7.3 Digitale Bearbeitungen im Rahmen der Post-Production (Einfache Retusche, Farbkorrektur, digitale Entwicklung) im Aufnahmehonorar enthalten. Für aufwendigere Bildbearbeitungen und gesonderte Wünsche muss — wenn nicht in der Auftragsbestätigung geregelt — ein gesonderter Auftrag erteilt werden.
7.4 Tritt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags zurück, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zu.
7.5 Bei unbedingt erforderlichen Terminänderungen (z.B. wegen Wetterlage) sind bereits alle im Vorfeld angefallenen Nebenkosten zu bezahlen.
7.6 Kann ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Fotograf zu vertreten sind, zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt nicht ausgeführt werden, so kann der Fotograf — ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf — ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars berechnen.
8 Zahlungsbedingungen und Stornierungskosten
8.1 Das Honorar ist spätestens zehn Kalendertage nach Rechnungsstellung an den Fotografen zu zahlen.
8.2 Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Anfragen bedürfen der Textform und müssen vom Fotografen bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Im Fall von Stornierungen gilt ab dem Tag des Auftrags eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbarten Honorars.
8.3 Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
8.4 Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9 Widerrufsrecht / Schlussbestimmungen
9.1 Für den Auftraggeber besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
9.2 Der Fotograf setzt sich stets dafür ein, im Fall auftretender Streitigkeiten, eine Klärung im direkten Kontakt zu suchen.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
9.3 Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass ein Dienstvertrag nach § 611 BGB (§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag) und kein Werksvertrag geschlossen wurde.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt